Hinweisgeberschutzsystem / Whistleblowing

Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU und damit auch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz sollen durch Bereitstellung von entsprechenden Meldesystemen in erster Linie Whistleblower schützen. Wenn im Unternehmen 50 oder mehr Personen beschäftigt sind, dann muss ein solches Meldesystem eingerichtet und betrieben werden. Die NIAG-Unternehmensgruppe nutzt hierzu das Hinweisgebersystem ihres Gesellschafters RHENUS Logistics.

Direkt zum Hinweisgebersystem von RHENUS Logistics