Land NRW empfiehlt FFP2-Maske im ÖPNV

Neue Hygiene- und Infektionsschutzregeln

Nachricht vom: 12. Januar 2022

"Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen“, heißt es in den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Coronaschutz-Verordnung des Landes. Grund ist die neue Omikron-Variante. Wir bitten unsere Fahrgäste, dieser Empfehlung zu folgen. 

Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine medizinische Maske - worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken fallen. Weitere Informationen listet das NRW-Arbeits- und Gesundheitsministerium hier auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Informationen zu Vorgaben in der Corona-Pandemie und zum Verhalten im ÖPNV finden Sie unter https://niag-online.de/corona/