Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein

Aktualisiertes Infektionsschutzgesetz setzt neue Regeln in Kraft

Nachricht vom: 23. November 2021

Bundestag und Bundesrat haben am 18. und 19. November das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es regelt, dass im ÖPNV ab dem 24. November die 3G-Regel gilt.

Alle Fahrgäste müssen danach entweder geimpft, genesen oder getestet sein, wenn Sie Bus und Bahn nutzen. Die 3G-Regeln müssen nach dem Infektionsschutzgesetz in Bus und Bahn eingehalten werden, um die Pandemie einzudämmen und alle Fahrgäste sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen bestmöglich zu schützen. Wir appellieren an alle Fahrgäste, sich an die Vorgaben zu halten. Bitte halten Sie die 3G-Regel und die Maskenpflicht im Bus ein. 

3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausnahmen: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Corona-Tests in der Schule unterziehen.

Sicher wird es eine Vielzahl unangekündigter Kontrollen auf allen von uns betriebenen Strecken am unteren Niederrhein geben. Hierzu setzen wir auch Security-Dienste ein, die unsere Arbeit unterstützen.

Ergänzende Informationen gibt es hier auf unserer Homepage in der Rubrik Corona

Um sich den Flyer mit allen wichtigen Informationen anzuschauen oder auch zu speichern, klicken Sie bitte auf den unten aufgeführten Link:

/media/corona.3g_regelung_im_nahverkehr_flyer.pdf