Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert seine Basis-Maßnahmen zum Coronaschutz erneut. Die Corona-Schutzverordnung für NRW sieht weiterhin eine Maskenpflicht in mehreren Einrichtungen und im Nahverkehr vor. In Bussen und Bahnen ist so auch weiterhin grundsätzlich eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Das geht aus der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung hervor, die das NRW-Gesundheitsministerium jetzt veröffentlicht hat. Demnach werden die Basis-Schutzmaßnahmen weiter verlängert. Auch über diese Bereiche hinaus empfahl das Ministerium, weiterhin eine medizinische Schutzmaske in Innenräumen zu tragen.
Empfohlen sind zudem weiterhin die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln für den Hygiene- und Infektionsschutz: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.
Weitere Informationen führt das nordrhein-westfälische Arbeits- und Gesundheitsministerium hier auf. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu den Vorgaben in der Corona-Pandemie und zum Verhalten im ÖPNV.